
Anhänger mit einer zGm bis 750kg
Anhänger mit einer zGm von mehr als 750kg nur dann, wenn die zGm des gesamten Zuges 3.500kg nicht überschreitet. D
Anhänger mit einer zGm von mehr als 750kg nur dann, wenn die zGm des gesamten Zuges 3.500kg nicht überschreitet. D
*Begleitetes Fahren ab 17:
- Der Fahrerlaubnisinhaber erhält eine Prüfbescheinigung
- In der Prüfbescheinigung ist eine oder mehrere zur Begleitung vorgesehene Personen vermerkt
Die Begleitperson muss:
-
das 30. Lebensjahr vollendet haben
-
seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
-
darf bei Beantragung der Fahrerlaubnis mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein.
-
Auch für Begleitpersonen gilt die 0,5 Promillegrenze im Straßenverkehr
-
nur in Deutschland und Österreich zulässig!
- landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 40 km/h (Klasse L)
- landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit Anhänger bis 25km/h (Klasse L)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (für die Arbeit, nicht für die Personenbeförderung bestimmt - Klasse M)
- zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 45km/h (Klasse AM)

B96/BE
- Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von 3.500kg
- mit maximal 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer)
- gilt nicht für Fahrzeuge der Klassen A1, A2 und A (Motorräder, Dreiräder und Quads).
- BE: Anhänger mit zGm bis 3,5to
- B96: PKW-Anhängerkombinationen bis 4,25 zGm

Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Zweiräder mit einem Hubraum von mehr als 50ccm
- oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz von Klasse A2
21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen
Diese Fahrzeuge darfst Du mit dem Führerschein A fahren:
24 Jahre
20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz von Klasse A2
21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen
Diese Fahrzeuge darfst Du mit dem Führerschein A fahren:
- alle zugelassenen 2 und 3-Räder

Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Mindestalter: 16 Jahre / Einschlüsse: AM
- bis zu 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von bis zu 11kW (15 PS)
- bei einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von höchstens 0,1kW/kg.
- Das bedeutet: Ein Kraftrad mit 11kW Leistung muss mindestens 110 kg schwer sein (glücklicherweise ohne Fahrer(in)).
Mindestalter: 16 Jahre / Einschlüsse: AM
Die Führerscheine der C-Klasse
Grundsätzlich berechtigt jeder Führerschein der C-Klasse zum Lenken eines LKW. Die Unterscheidungen sind in der Gewichtsklasse und den Anhängern bestimmt.
Der Erwerb von ausschließlich eines C-Klasse-Führerscheines berechtigt zum Fahren von:
Der Erwerb von ausschließlich eines C-Klasse-Führerscheines berechtigt zum Fahren von:

- LKW für Privatgebrauch (ab 21 Jahren)
- Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
- Einsatzfahrzeuge der Polizei
- Krankenwagen, Sanitäter, Notarztwagen
- Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks
- Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
- etc.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- FS-Klasse B
- Gesundheitscheck
- Augenärztliches Gutachten

Voraussetzungen:
- Mindestalter 18/21 Jahre
- FS Klasse B
- Gesundheitscheck
- Augenärztliches Gutachten
- Gültigkeit: 5 Jahre
- Dananch Verlängerung um 5 Jahre bei positivem Eignungstest
- Gesundheitscheck
- Augenärztliches Gutachten

Voraussetzungen:
Einschlüsse: BE, C1E und T
- Mindestalter 18/21 Jahre
- FS Klasse C
- Gesundheitscheck
- Augenärztliches Gutachten
- Gültigkeit: 5 Jahre
- Dananch Verlängerung um 5 Jahre bei positivem Eignungstest
- Gesundheitscheck
- Augenärztliches Gutachten
Einschlüsse: BE, C1E und T

Voraussetzungen:
Einschlüsse: keine
- Mindestalter 18/21 Jahre
- FS Klasse B
- Gesundheitscheck
- Augenärztliches Gutachten
- Gültigkeit: 5 Jahre
- Dananch Verlängerung um 5 Jahre bei positivem Eignungstest
- Gesundheitscheck
- Augenärztliches Gutachten
Einschlüsse: keine

Klasse C1E
- Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg
- ab 18/21 Jahre
- mit maximal 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer)
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg UND einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
Voraussetzungen:
Einschlüsse: keine
- Mindestalter 18/21 Jahre
- Führerschein C1
- Gesundheitscheck
- Augenärztliches Gutachten
- Gültigkeit: 5 Jahre
- Dananch Verlängerung um 5 Jahre bei positivem Eignungstest
- Gesundheitscheck
- Augenärztliches Gutachten
Einschlüsse: keine