Klasse BF17*/B
der „klassische Auto-Führerschein".
- Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von 3.500kg
- mit maximal 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer)
- gilt nicht für Fahrzeuge der Klassen A1, A2 und A (Motorräder, Dreiräder und Quads).
Anhänger mit einer zGm bis 750kg
Anhänger mit einer zGm von mehr als 750kg nur dann, wenn die zGm des gesamten Zuges 3.500kg nicht überschreitet. D
Anhänger mit einer zGm von mehr als 750kg nur dann, wenn die zGm des gesamten Zuges 3.500kg nicht überschreitet. D
*Begleitetes Fahren ab 17:
- Der Fahrerlaubnisinhaber erhält eine Prüfbescheinigung
- In der Prüfbescheinigung ist eine oder mehrere zur Begleitung vorgesehene Personen vermerkt
Die Begleitperson muss:
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das 30. Lebensjahr vollendet haben
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seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
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darf bei Beantragung der Fahrerlaubnis mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein.
-
Auch für Begleitpersonen gilt die 0,5 Promillegrenze im Straßenverkehr
-
nur in Deutschland und Österreich zulässig!
- landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 40 km/h (Klasse L)
- landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit Anhänger bis 25km/h (Klasse L)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (für die Arbeit, nicht für die Personenbeförderung bestimmt - Klasse M)
- zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 45km/h (Klasse AM)
B96/BE
- Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von 3.500kg
- mit maximal 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer)
- gilt nicht für Fahrzeuge der Klassen A1, A2 und A (Motorräder, Dreiräder und Quads).
- BE: Anhänger mit zGm bis 3,5to
- B96: PKW-Anhängerkombinationen bis 4,25 zGm
Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz von Klasse A2
21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen
Diese Fahrzeuge darfst Du mit dem Führerschein A fahren:
24 Jahre
20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz von Klasse A2
21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen
Diese Fahrzeuge darfst Du mit dem Führerschein A fahren:
- alle zugelassenen 2 und 3-Räder
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Mindestalter: 16 Jahre / Einschlüsse: AM
- bis zu 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von bis zu 11kW (15 PS)
- bei einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von höchstens 0,1kW/kg.
- Das bedeutet: Ein Kraftrad mit 11kW Leistung muss mindestens 110 kg schwer sein (glücklicherweise ohne Fahrer(in)).
Mindestalter: 16 Jahre / Einschlüsse: AM