Fernfahrer

Gewerbliche Nutzung des C-Führerscheins z.B. als Fernfahrer

Wer den C-Klasse Führerschein auch gewerblich nutzen - sprich damit sein Geld verdienen will - muß weitere Schritte unternehmen. Wer für Feuerwehr, Rettungsdienst oder rein privat den Brummi lenken will ist von diesen Hürden befreit.

Dadurch soll die Qualität und die Sicherheit aller Landstraßenkapitän(e/innen) ebenso die Entwicklung rationellen Kraftstoffverbrauchs und defensiver Fahrstil gesichert werden.

Ausgenommen sind nach § 1 Abs. 2 BKrFQG unter anderem Beförderungen mit Kraftfahrzeugen

  • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt

  • zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken


Welche Wege gibt es nun den gewerblichen C-Schein erhalten?

Berufskraftfahrer-Ausbildung

3 Jahre Ausbildung + Prüfung
(beinhaltet Grundqualifikation)

Mindestalter 18 Jahre
  • C1 und C1e, C und CE
  • D und DE im Linienverkehr
  • im Umkreis von maximal 50 km
  • D1 und D1E ohne Einschränkung
  • (im Inland)

Mindestalter 20 Jahre
  • D und DE ohne Einschränkung
    (im Inland)

Grundqualifikation

Theoretische Prüfung (4 Stunden)
und Praktische Prüfung
(2 Stunden + 30 + 60 Minuten)

Mindestalter 18
  • C1 und C1E, C und CE

Mindestalter 21
  • D und DE ohne Einschränkung
    (auch im Ausland)

Beschleunigte Grundqualifikation

140 Stunden Unterricht und
theoretische Prüfung (90 Minuten)

Mindestalter 18
  • C1 und C1E

Mindestalter 21
  • C und CE
  • D und DE im Linienverkehr
    im Umkreis von maximal 50 km
  • D1 und D1E ohne Einschränkung
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