Gewerbliche Nutzung des C-Führerscheins z.B. als Fernfahrer
Wer den C-Klasse Führerschein auch gewerblich nutzen - sprich damit sein Geld verdienen will - muß weitere Schritte unternehmen. Wer für Feuerwehr, Rettungsdienst oder rein privat den Brummi lenken will ist von diesen Hürden befreit.
Dadurch soll die Qualität und die Sicherheit aller Landstraßenkapitän(e/innen) ebenso die Entwicklung rationellen Kraftstoffverbrauchs und defensiver Fahrstil gesichert werden.
Dadurch soll die Qualität und die Sicherheit aller Landstraßenkapitän(e/innen) ebenso die Entwicklung rationellen Kraftstoffverbrauchs und defensiver Fahrstil gesichert werden.
Ausgenommen sind nach § 1 Abs. 2 BKrFQG unter anderem Beförderungen mit Kraftfahrzeugen
-
zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt
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zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken
Welche Wege gibt es nun den gewerblichen C-Schein erhalten?
Berufskraftfahrer-Ausbildung
3 Jahre Ausbildung + Prüfung
(beinhaltet Grundqualifikation)
Mindestalter 18 Jahre
(beinhaltet Grundqualifikation)
Mindestalter 18 Jahre
- C1 und C1e, C und CE
- D und DE im Linienverkehr
- im Umkreis von maximal 50 km
- D1 und D1E ohne Einschränkung
- (im Inland)
- D und DE ohne Einschränkung
(im Inland)
Grundqualifikation
Theoretische Prüfung (4 Stunden)
und Praktische Prüfung
(2 Stunden + 30 + 60 Minuten)
Mindestalter 18
und Praktische Prüfung
(2 Stunden + 30 + 60 Minuten)
Mindestalter 18
- C1 und C1E, C und CE
- D und DE ohne Einschränkung
(auch im Ausland)
Beschleunigte Grundqualifikation
140 Stunden Unterricht und
theoretische Prüfung (90 Minuten)
Mindestalter 18
Mindestalter 21
theoretische Prüfung (90 Minuten)
Mindestalter 18
- C1 und C1E
Mindestalter 21
- C und CE
- D und DE im Linienverkehr
im Umkreis von maximal 50 km - D1 und D1E ohne Einschränkung