Führerscheinklassen welche die VAF ausbildet

VAF-Verkehrsakademie Friedrich
LKW-Führerscheine
LKW-Führerscheine

Die Führerscheine der C-Klasse

Grundsätzlich berechtigt jeder Führerschein der C-Klasse zum Lenken eines LKW. Die Unterscheidungen sind in der Gewichtsklasse und den Anhängern bestimmt.

Der Erwerb von ausschließlich eines C-Klasse-Führerscheines berechtigt zum Fahren von:
LKW-Scheine
  • LKW für Privatgebrauch (ab 21 Jahren)
  • Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
  • Einsatzfahrzeuge der Polizei
  • Krankenwagen, Sanitäter, Notarztwagen
  • Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks
  • Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
  • etc.
Voraussetzungen:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • FS-Klasse B
  • Gesundheitscheck
  • Augenärztliches Gutachten
Für gewerbliche Nutzung (Fernfahrer etc.) sind weitere Zusatzqualifikationen nötig.
C Führerschein

Klasse C

  • Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg
  • ab 18/21 Jahre
  • mit maximal 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer)
  • mit Anhänger dessen Gesamtmasse jedoch nicht mehr als 750kg betragen darf
CE

Klasse CE

  • Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg
  • ab 18/21 Jahre
  • mit maximal 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer)
  • mit Anhänger über 750 KG.
CE

Klasse C1

der „kleine LKW-Schein" mit Anhänger über 750 KG.
  • Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse 3.500 - 7500KG
  • ab 18 Jahre
  • mit maximal 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer)
C1E

Klasse C1E

  • Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg
  • ab 18/21 Jahre
  • mit maximal 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer)
  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg UND einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
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Klassen: A&B

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10:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

Freitag
14:00 - 17:00 Uhr

Unterrichtszeiten

in Kooperation mit U-Drive & VAF
Montag bis Donnerstag
18:15 - 19:45 Uhr
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Klassen: C&D

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Termine nach Vereinbarung

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